Benötigte Unterlagen über Ihr Unternehmen
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Nach Registereintragung zwingend einzureichen:
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Nach Registereintragung zwingend einzureichen:
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Sofern bei der GmbH & Co. KG eine weitere juristische Person (z.B. GmbH, AG o.Ä.) beteiligt ist, sind auch von dieser sämtliche Unterlagen einzureichen
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Nach Registereintragung zwingend einzureichen:
Sofern bei der GmbH i.G. eine juristische Person (z.B. GmbH, AG o.Ä.) beteiligt ist, sind auch von dieser sämtliche Unterlagen einzureichen.
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Sofern bei der GmbH eine juristische Person (z.B. GmbH, AG o.Ä.) beteiligt ist, sind auch von dieser sämtliche Unterlagen einzureichen.
Sofern bei der KG eine juristische Person (z.B. GmbH, AG o.Ä.) beteiligt ist, sind auch von dieser sämtliche Unterlagen einzureichen.
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Nach Registereintragung zwingend einzureichen:
Sofern bei der GmbH i.G. eine juristische Person (z.B. GmbH, AG o.Ä.) beteiligt ist, sind auch von dieser sämtliche Unterlagen einzureichen.
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Sofern bei der GmbH eine juristische Person (z.B. GmbH, AG o.Ä.) beteiligt ist, sind auch von dieser sämtliche Unterlagen einzureichen.
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Bei Änderungen in Ihrem Unternehmen bzw. Verein benötigen wir ebenfalls bestimmte Unterlagen von Ihnen.
Zu diesen Änderungen gehören z.B. Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand, Kassier, wirtschaftlich Berechtigter, Namensänderung, Kapitalveränderung.
(z.B. Namensänderungen, Kapitalveränderungen, Änderung von wirtschaftlich Berechtigten, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Kassier)
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Bei allen Firmen benötigen wir außerdem:
Sollte eine neue beteiligte Person eine juristische Person sein (z.B. GmbH), die noch kein Kunde unserer Bank ist, lassen Sie sich bitte noch die Checkliste(n) für die Anlage einer juristischen Person aushändigen.
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung folgende Unterlagen notwendig:
Für die persönliche Legitimation aller Beteiligten (z.B.: kontoeröffnende Person, Vorstände, Geschäftsführer, Gesellschafter, wirt. Berechtigte, etc.) sowie gegebenenfalls der Kontobevollmächtigten wird ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung sowie die Steuer-ID benötigt.Die Legitimation können Sie für jede Person zu unseren Öffnungszeiten in einem unserer Beratungscenter vornehmen oder bequem rund um die Uhr per Online-Identitätsprüfung.
Von Firmen und Gesellschaften die in Registern eingetragen sind (außer Einzelkaufleuten), benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister. Die Sparkasse Lüneburg als Kreditinstitut muss die dortigen Eintragungen mit den vorgelegten Daten abgleichen.
Bitte überprüfen Sie vor Einreichung aller Unterlagen die Übereinstimmung der Angaben aus dem Transparenzregisterauszug mit den weiteren uns vorgelegten Unterlagen.Hintergrund ist das "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie". Details und weitere Informationen hierzu finden Sie auf www.transparenzregister.de und in diesem Merkblatt.
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