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Ihr Generationenmanagement

Private Banking über Generationen 

Mit unserem Generationenmanagement unterstützen wir Sie dabei, rechtzeitig und richtig vorzusorgen.

Neben der rechtlichen Sicherheit und einem gerechten Interessensausgleich klären wir mit Ihnen wichtige Fragen, z. B. zu steuerlichen Aspekten im Schenkungs- und Erbfall. Die Substanz der Gründergeneration bei der Übertragung von Privat- und Firmenvermögen zu bewahren, sehen wir als eine unserer zentralen  Beratungsleistungen im Generationenmanagement an.

Vollmachten und Verfügungen

Gut, wenn Sie Wichtiges rechtzeitig und schriftlich regeln. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf – die persönlichen Entscheidungen treffen Sie selbst.

  • Bankvollmacht: Sie erlaubt, ohne Wartezeit (z. B. bis zur Testamentseröffnung) auf Konten zuzugreifen,  und sichert so Liquidität.
  • Generalvollmacht: Sie betrauen eine Person mit allen gewünschten Vollmachten.
  • Vorsorgevollmacht: Hier setzen Sie eine Vertrauensperson ein, die nicht gerichtlich bestellt werden muss.
  • Betreuungsverfügung: Für den Fall der Geschäftsunfähigkeit benennen Sie einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter, den das Vormundschaftsgericht dann bestellt.
  • Patientenverfügung: Damit legen Sie für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich ärztlicher Behandlungen schriftlich fest.
Vermögensnachfolge

Die Planung einer Vermögensnachfolge und speziell die vorausschauende Planung einer Erbschaft ist ein komplexer und sensibler Vorgang. Schritt für Schritt gehen wir systematisch und umfassend vor.

  • Ihre Nachlasssituation: Ist bereits für den Fall der Fälle vorgesorgt? Was ist rund um das Thema Vererbung wichtig für Sie; wie vermeidet man Streitigkeiten? Wir können Ihnen zur ersten Orientierung allgemeine Auskünfte, etwa zu Erbschaftssteuersätzen oder Freibeträgen, geben.
  • Ihre persönlichen Ziele: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönlichen Ziele zu definieren. Beispielsweise die Familie und vor allem den Partner liquide und dauerhaft abgesichert zu wissen. Und das Erbe nach dem eigenen Willen aufzuteilen und weiterzugeben.
  • Ihr Vermögensnachfolgekonzept: Es kann Themen umfassen wie z. B. die Erbeinsetzung oder Schenkungen. Zu allgemeinen Fragen zur Testamentsvollstreckung oder Stiftungsgründung informieren wir Sie gern.
  • Ihr Konzept in Ihrem Sinne umsetzen: Nutzen Sie unsere Kompetenz. So gewinnen Sie viel Zeit durch weniger Verwaltungsaufwand für Ihr Vermögen.
Testament und Testamentsvollstreckung

Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, führt kein Weg an
einem Testament vorbei. Sonst regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wie viel erbt.

  • Durch ein Testament können Sie Ihre Erben selbst bestimmen. Sie können z. B. Erbquoten festsetzen, Teilungsanordnungen treffen oder Auflagen anordnen.
  • Um sicherzustellen, dass alles in Ihrem Sinne geschieht, können Sie einen Testamentsvollstrecker benennen. Er wird die Erben bei vielen Formalitäten entlasten.
Absicherung der Hinterbliebenen

Es ist ein gutes Gefühl, den hinterbliebenen Partner oder die Kinder gut versorgt zu wissen. Allerdings sind erbrechtliche Angelegenheiten ohne weitreichende Kenntnisse nicht einfach zu gestalten.

  • Am besten sorgen Sie vor, indem Sie zu Lebzeiten ein Testament aufsetzen.
  • Das Testament sollte präzise auf die Situation der Hinterbliebenen abgestimmt sein. So hat ein Kind in Ausbildung andere Bedürfnisse als eines mit selbst verdientem Geld.
  • Sie wollen für Ausbildung, Studium oder den weiteren Lebensweg vorsorgen? Wir besprechen mit Ihnen, welcher Weg der Vermögensbildung am besten zu Ihnen passt.
  • Bei Schenkungen mit Absicherungscharakter ist eine Wohnung oder Altersvorsorgekapital beliebt.
Stiftungen

Immer mehr Menschen wollen „auf ewig“ Gutes bewirken – und nicht den gesamten Nachlass den Erben
hinterlassen.

  • Dauerhafter Kapitalerhalt oder erbschaftssteuerfreier Erwerb sind gute Gründe für eine Stiftung, ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen.
  • Naturschutz oder Forschung, Jugendarbeit oder Altenhilfe, Kultur oder Sport und vieles andere mehr: Als Stifter fördern Sie Ihr Anliegen nachhaltig.
  • Mit der Expertise unseres Stiftungsmanagements samt externem Expertennetzwerk stehen wir Ihnen bei Entscheidungen rund um das Thema zur Seite.
Schenkungen

Wer schon zu Lebzeiten für andere vorsorgen und dabei Steuern sparen möchte, sollte eine Schenkung in
Betracht ziehen.

  • Alle zehn Jahre können Sie im Rahmen der Freibeträge schenkungsteuerfrei Vermögen übertragen.
  • Je früher wir Sie dazu umfassend informieren können, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie – Zeit ist hier wirklich Geld.
Unternehmensnachfolge

Für den komplexen Prozess der Firmenübergabe erarbeiten wir zusammen mit Ihnen und Ihren rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Beratern einen klug getakteten Fahrplan, eng abgestimmt mit Ihrem Firmenkundenberater.

  • Soll die Firma verkauft werden, dauert die Nachfolgeregelung meist länger als gedacht. Rund fünf Jahre sind einzuplanen.
  • Bei der Suche nach geeigneten Nachfolgern unterstützen wir Sie aktiv – mit der Erfahrung aus vielen begleiteten Übergaben.
  • Die Unternehmensnachfolge wirft unterschiedliche steuerliche und erbrechtliche Fragen auf. Wir geben Ihnen gern erste Hinweise.

Was haben Sie geplant oder veranlasst? Gibt es bereits vertragliche Abstimmungen? Ist für Notfälle vorgesorgt? Je früher wir uns dem Thema widmen, desto besser für die Zukunftsfähigkeit Ihrer Firma.

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