Neben der rechtlichen Sicherheit und einem gerechten Interessensausgleich klären wir mit Ihnen wichtige Fragen, z. B. zu steuerlichen Aspekten im Schenkungs- und Erbfall. Die Substanz der Gründergeneration bei der Übertragung von Privat- und Firmenvermögen zu bewahren, sehen wir als eine unserer zentralen Beratungsleistungen im Generationenmanagement an.
Gut, wenn Sie Wichtiges rechtzeitig und schriftlich regeln. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf – die persönlichen Entscheidungen treffen Sie selbst.
Die Planung einer Vermögensnachfolge und speziell die vorausschauende Planung einer Erbschaft ist ein komplexer und sensibler Vorgang. Schritt für Schritt gehen wir systematisch und umfassend vor.
Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, führt kein Weg an
einem Testament vorbei. Sonst regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wie viel erbt.
Es ist ein gutes Gefühl, den hinterbliebenen Partner oder die Kinder gut versorgt zu wissen. Allerdings sind erbrechtliche Angelegenheiten ohne weitreichende Kenntnisse nicht einfach zu gestalten.
Immer mehr Menschen wollen „auf ewig“ Gutes bewirken – und nicht den gesamten Nachlass den Erben
hinterlassen.
Wer schon zu Lebzeiten für andere vorsorgen und dabei Steuern sparen möchte, sollte eine Schenkung in
Betracht ziehen.
Für den komplexen Prozess der Firmenübergabe erarbeiten wir zusammen mit Ihnen und Ihren rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Beratern einen klug getakteten Fahrplan, eng abgestimmt mit Ihrem Firmenkundenberater.
Was haben Sie geplant oder veranlasst? Gibt es bereits vertragliche Abstimmungen? Ist für Notfälle vorgesorgt? Je früher wir uns dem Thema widmen, desto besser für die Zukunftsfähigkeit Ihrer Firma.
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