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Online-Käuferschutz

Sicher online einkaufen

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  • Käuferschutz beim Online-Bezahlen
  • Optimal auf die Zahlungsart abgestimmt


Für Sparkassen-Card und Apple Pay

Online-Käuferschutz für Sparkassen-Card1 in Apple Pay

Sie können bereits heute mit der digitalen girocard-Anwendung Ihrer Sparkassen-Card1 und Apple Pay in Apps und im Web bezahlen.

Folgende Leistungen sind enthalten

Rückerstattung des Kaufpreises, wenn Ihre bestellte Ware

  • nicht geliefert wurde,
  • falsch geliefert wurde,
  • beschädigt oder defekt geliefert wurde oder
  • zurückgesendet wurde, ohne Erhalt der Gutschrift.

Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.

Fragen und Antworten

Was ist der Online-Käuferschutz?

Der Online-Käuferschutz ist eine Leistung der Sparkassen-Card1, die die Karteninhaberin oder den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card1, mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Leistungs­umfang, die Voraussetzungen und weiter­gehende Regelungen der Versicherung ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Wie hoch sind meine Kosten?

Der Online-Käuferschutz ist eine Zusatzleistung zur Sparkassen-Card1, die die Karteninhaberin oder den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card1 mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Versicherungsschutz ist für Sie kostenfrei enthalten.

Welchen Schutz bietet der Online-Käuferschutz?

Versicherungsschutz besteht, sofern die Ware:

  • nicht geliefert wurde,
  • falsch geliefert wurde,
  • beschädigt oder defekt geliefert wurde oder
  • zurückgesendet wurde, ohne Erhalt der Gutschrift.

Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs­datum nach vollständiger Bezahlung des Kauf­preises erhalten wurde. Eine Falsch­lieferung liegt vor, wenn eine andere als die im Kauf­vertrag vereinbarte Ware geliefert wurde. Eine beschädigte oder defekte Ware liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe an die Kundin oder den Kunden einen Sach­mangel aufweist. Ferner besteht Versicherungs­schutz, sofern die Kundin oder der Kunde die ihm zustehende Gutschrift bei Rück­sendung der Ware nicht von der Verkäuferin oder vom Verkäufer erhalten hat.

Wann habe ich Versicherungsschutz?

Sie erhalten einen Versicherungs­schutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware in Apps und im Web (Kauf­vertrag) als Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Sparkassen-Card1 einen wirksamen Karten­vertrag zum Einsatz der Sparkassen-Card1 mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben.

Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Card1 den Kauf­vertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kauf­preis­forderung mit Ihrer Sparkassen-Card1 vollständig bezahlt haben.

Welche Waren sind versichert?

Versichert sind im Web und in Apps gekaufte Neu­waren (körperliche Gegenstände), deren Kauf­preis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Cardgezahlt wurde und deren Rechnungs­betrag Ihnen, als berechtigte Karten- und Kontoinhaberin oder als berechtigter Karten- und Konto­inhaber, von Ihrem Sparkassen-Girokonto belastet wurde.

Was wird gezahlt?

Erstattet wird der Online-Kaufpreis (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zöllen).

Hinweis: Der maximale Transaktions­betrag ist abhängig vom hinterlegten Verfügungs­rahmen des Giro­kontos und dem für die Sparkassen-Card1 hinterlegten Limit. Die Höhe des Limits erfahren Sie von Ihrer Sparkasse.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Die Versicherung beginnt mit Abschluss eines Sparkassen-Card1 Vertrages bei Ihrer Sparkasse, einschließlich der girocard-Anwendung. Der Versicherungs­schutz für den einzelnen Waren­einkauf beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages, der mit einer girocard-Anwendung auf der Grundlage eines wirksamen Kartenvertrags abgeschlossen wurde. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Vertrages über die Sparkassen-Card1 oder durch Ablauf der Gültigkeit, Rückgabe, Löschung oder Deaktivierung Ihrer erhaltenen girocard oder mit Ausscheiden Ihrer Sparkasse aus dem Gruppen­versicherungs­vertrag.

Welche Verpflichtungen habe ich als Käuferin oder als Käufer?

Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Käuferin oder der Käufer nachweislich die Rechte, die ihr oder ihm gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen hat. Entsprechende Belege sind im Rahmen der Schadens­meldung bei dem Versicherungs­unternehmen vorzulegen (zum Beispiel durch Upload von Korrespondenzen der Kundin oder des Kunden mit der Händlerin oder dem Händler).

Wen kann ich zur Rückerstattung des Kaufpreises ansprechen?

Der Versicherungsschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kundinnen und Kunden durch die Deutsche Assistance Versicherung AG (DAV) bereitgestellt. Daher erfolgt die Regulierung des Antrages über die Deutsche Assistance Versicherung AG (DAV).

Wurde Ihre Ware nicht oder fehlerhaft geliefert?

Sie haben mit der Händlerin oder dem Händler Kontakt aufgenommen und kommen trotzdem nicht weiter, dann melden Sie hier direkt bei der Versicherung Ihr Anliegen und die Rückerstattung des Kaufpreises. In wenigen Minuten wird Ihr Fall entgegengenommen. Eine Rückmeldung der Versicherung erfolgt innerhalb von zwei bis drei Werktagen.

1Sofern im Text von Sparkassen-Card und/oder girocard, Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit oder Kreditkarte Basis die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.

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