Vereinsmanagement ganz einfach
Bei Vereinen betreffen die Veränderungen insbesondere den Einzug der Mitgliedsbeiträge, der durch SEPA geregelt wird. Um Gelder einzuziehen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger nötig. Bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen werden umgedeutet in SEPA-Lastschriftmandate. Zur eindeutigen Identifizierung des Vereins benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer.
So bekommen Sie SEPA in den Griff!
SPG-Verein unterstützt Sie:
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